Durchführungsbestimmungen Hallentraining 2023/24

Das Training in dieser Winterspielzeit beginnt am 16.10.23 und endet am 27.04.2024!

In der TSCU – Halle sind Indoor-Tennisschuhe mit glatter Sohle vorgeschrieben., in der Tennishalle Wilms(TPH) Schuhe mit Profil!

Ausfälle: Bei Verhinderung des regulären Trainers kann das Trainerteam einen Ersatz stellen!

Bei Verhinderung eines Teilnehmers kann dieser ebenfalls Ersatz stellen! 

In den Schulferien und an Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt!  Die reinen Jugendstunden, die mit einem einheitlichen Hallenmietpreis belegt wurden, stehen zu diesen Ausfallzeiten zunächst den Trainern für eventuelle Veranstaltungen (Camps, Workshops etc.) zur Verfügung!

Abrechnung:

Das Trainerhonorar wird vom jeweiligen Trainer in zwei Tranchen abgerechnet. Der Zeitraum bis Weihnachten 2023 wird Mitte November in Rechnung gestellt, die zweite Abrechnung erfolgt dann Ende Februar/Anfang März 2024 für die restliche Hallensaison.

Den Anteil an der Hallenmiete (für Jugendliche generell € 130,–, bei einem eventuellen zweiten Training € 95,– unabhängig von Zeit und Gruppengröße) zieht das TSCU – Büro im Laufe der ersten Wochen der Hallensaison ein.

Bei gemischten Gruppen von Erwachsenen und Jugendlichen wird die in der Trainingsstunde gültige Hallenmiete anteilig nach Gruppengröße abgebucht.

Komplette Erwachsenengruppen sollen eine Person benennen, die den Gesamtmietbetrag zahlt und die Anteile von den mitspielenden Partnern einsammelt! 

Dauer und Beendigung des Trainings:

Die Teilnehmer verpflichten sich für die gesamte Wintersaison, zu den festgelegten Terminen zu trainieren und für die Kosten im Rahmen der vereinbarten Gruppengröße aufzukommen.

Auch eine Beendigung der Mitgliedschaft im TSCU zum 31.12.23 entbindet nicht von dieser Verpflichtung.

Eine Beendigung der Trainingsvereinbarung ist erst am Ende der Hallensaison möglich, es sei denn, ein Ersatzspieler, der möglichst in die Gruppe hineinpasst (Spielstärke und Alter), übernimmt den Trainingsplatz und die Kosten. Sollte es zu diesem Fall kommen, rekrutiert und verpflichtet der ausscheidende Teilnehmer diesen Ersatzspieler selbst und verrechnet mit diesem auch die Kosten! 

Lichtgeld: In unseren Hallen ist pro Stunde 1,– € Lichtgeld in den Automaten zu entrichten.

Dieser Obolus wird von den jeweiligen Trainern zu einem bestimmten Termin für die gesamte Spielzeit in Bar eingesammelt und für die Trainingsstunden genutzt. Die Höhe der Beträge richtet sich nach der Gruppengröße und wird vom Trainerteam bekannt gegeben.

Bei Erwachsenengruppen können die Mitwirkenden mit den Trainern auch vereinbaren, dass das Lichtgeld selbständig zur Trainingsstunde eingeworfen wird!

Die AGB des Trainerteams sind fester Bestandteil des Trainingszeitraumes!