1) Trainerhonorar:

Alle für den TSCU tätigen Trainer erhalten

pro 60 Minuten bei 2er Gruppen € 42,–, bei 3er Gruppen € 45,–, bei 4er Gruppen oder mehr € 48,–,

pro 60 Minuten bei Einzelstunden   € 40,–.

  1. a) Einzelne Trainerstunden

Das durch die Buchung vereinbarte Honorar ist am Ende der Stunde zu zahlen.

  1. b) Trainingsperioden

Bei längeren Trainingsperioden kann mit dem Trainer eine andere Zahlungsart (Überweisung, Lastschrift, PayPal) vereinbart werden.

2) Anmeldung und Buchung:

2.a) Einzelne Trainerstunden

Anmeldungen zum Training können schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Wenn ein fester Termin vereinbart ist, muss die gebuchte Trainingseinheit voll bezahlt werden, es sei denn, es erfolgt eine rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vorher (Ausnahmen siehe Pkte. 3 und 4).

2.b) Trainingsperioden

Bei Buchung von Trainingsperioden (gesamte Sommer- oder Hallensaison) verpflichten sich die Teilnehmer zur Zahlung des vereinbarten Trainerhonorars für den Gesamtzeitraum, wenn mit dem Trainer ein fester regelmäßiger Termin vereinbart worden ist. Diese Verpflichtung gilt auch bei zwischenzeitlichem Austritt aus dem TSCU oder bei Nichtwahrnehmung der gebuchten Trainingsperiode. Alternativ kann ein Ersatzspieler, der die Zahlungsverpflichtungen übernimmt, eingesetzt werden. Die Stellung dieses Ersatzspielers obliegt ausschließlich dem Teilnehmer!

3) Ausfälle seitens des Trainers:

Bei Urlaub oder anderweitigen Terminverpflichtungen sowie Krankheit kann der Trainer einen Ersatz stellen oder mit den Teilnehmern einen Nachholtermin vereinbaren.

4) Ausfälle seitens der Trainingsteilnehmer:

Wenn Teilnehmer gebuchte Einzelstunden versäumen oder absagen, können sie einen dem teilnahmeberechtigten Kreis entsprechenden Ersatzspieler stellen. Ansonsten ist das Trainerhonorar in voller Höhe zu zahlen, wenn keine rechtzeitige Absage (siehe Punkt 2a) erfolgt. Wenn Teilnehmer Stunden innerhalb einer gebuchten Trainingsperiode versäumen oder absagen, ist nach Punkt 2b zu verfahren.

5) Ausfälle durch höhere Gewalt:

Sollten Trainingseinheiten durch unvorhersehbare Umstände ausfallen (Unbespielbarkeit des Platzes beispielsweise wegen Regen oder Platz- und Hallensperre etc.), so sind sie dem Trainer mit der Hälfte des vereinbarten Honorars zu vergüten.

Sobald eine Trainerstunde begonnen hat und dann abgebrochen werden muss (bswp. durch zu starken Regenfall oder Unbespielbarkeit der Plätze), ist sie mit dem vollen Honorarsatz zu vergüten.

Bei Sonderveranstaltungen wie z.B. Tennis to go gelten die obigen Regeln der höheren Gewalt nicht! Die Vergütung der ausfallenden Stunden in Bezug auf das Trainerhonorar werden in den Durchführungsbestimmungen der betreffenden Veranstaltungen genannt!

In Bezug auf Hallenmieten oder anteilige Hallennutzungsgebühren müssen sich die Betroffenen an den Hallenvermieter(TSCU) wenden oder nach den Bedingungen in der gültigen Hallenordnung des Clubs. Das Trainerteam ist an den Hallenkosten und eventuellen Rückerstattungen nicht beteiligt!

6) Ausrüstung der Teilnehmer:

Die Teilnehmer haben sich in Bezug auf Kleidung und Schuhwerk sowohl auf der Außenanlage, als auch in der TSCU-Halle mit einer bestimmten vorgeschriebenen Sohlenart(Teppichboden) an die geltenden Vorschriften zu halten. Bei Zuwiderhandlung ist der Trainer berechtigt, eine Teilnahme am Training zu verweigern, ohne dass ein Erstattungsanspruch entsteht.

7) Ordnungen:

Die bestehenden Spiel- und Hallenordnungen des TSCU sind Bestandteil dieser Trainingsbedingungen und von allen Trainingsteilnehmern einzuhalten.    Bei Zuwiderhandlung haftet jeder Teilnehmer selbst und der Trainer ist berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen, ohne dass ein Erstattungsanspruch für das Honorar entsteht. Neu herausgegebene Ordnungen wie z.B. Hygieneregeln bei Pandemien sind ebenfalls genauestens zu befolgen!

8) Sporttauglichkeit und Risiken:

Der Trainer geht davon aus, dass alle Trainingsteilnehmer sportärztlich untersucht und ohne Einschränkung sporttauglich sind. Die Teilnehmer trainieren auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Trainers ist ausgeschlossen.

9) Obliegenheiten des Trainers:

Der Trainer führt das Training gemäß seiner Qualifikation sorgfältig und gewissenhaft durch. Eine Garantie zur Erreichung vorgegebener Ziele besteht jedoch nicht.

10) Obliegenheiten der Teilnehmer:

Die Teilnehmer haben den Anordnungen des Trainers Folge zu leisten und müssen sich so verhalten, dass keine anderen Personen verletzt, behindert oder gestört werden. Zu ihren Aufgaben gehören das Einsammeln der Bälle und sonstigen Trainingsutensilien sowie die vorgeschriebene Platzpflege! Bei mutwilligen oder wiederholten Zuwiderhandlungen kann der Trainer einen Platzverweis aussprechen, ohne dass ein Erstattungsanspruch für das Honorar entsteht.

11) Datenschutzbestimmungen:

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier auf http://tscu.de

12) Anerkennung der AGB:

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung zu einer Trainingseinheit oder Trainingsperiode werden diese AGB vom Kunden anerkannt und akzeptiert.